Im November 2023 einigte sich die Ampel-Regierung auf ein umfassendes Strompreispaket für die Industrie. Ziel des Milliardenpakets ist es, das produzierende Gewerbe dadurch finanziell zu entlasten. Durch die Senkung der Stromsteuer sowie andere Maßnahmen soll die Industrie alleine in diesem Jahr 2024 um bis zu 12 Milliarden Euro entlastet werden. Doch was genau müssen sie als Unternehmerin oder Unternehmer in Südwestfalen wissen? Und profitieren Sie überhaupt? Wir haben uns die Pläne genau angeschaut und geben Ihnen die Antworten auf die wichtigsten Fragen.


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Die Ausgangslage für Südwestfalen

Viele Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe (und nicht nur diese) klagen über zu hohe Strompreise – und das nicht erst seit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Dies sorgte dafür, dass große Industriekonzerne darüber nachdachten, ihre Produktionsstätten in Länder mit niedrigeren Energiepreisen zu verlagern, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Die hohen Energiepreise sind insbesondere für Südwestfalen belastend – immerhin ist unsere Region der führende Industriestandort in Nordrhein-Westfalen und etwa 40 Prozent der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung hierzulande geht auf die Industrie zurück (in Nordrhein-Westfalen und bundesweit sind es je ca. 20 Prozent). Es wäre ein großes Problem, würden hier Produktionsstandorte schließen oder aufgrund von zu hohen Energiepreisen Investitionen ausbleiben.


Diese Unternehmen profitieren von der Subvention

Mit ihrem Strompreispaket will nun die Bundesregierung die Industrie entlasten. Geschehen soll dies hauptsächlich durch die Senkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen auf den in der EU zulässigen Mindestwert von 0,05 Cent pro Kilowattstunde (bisher waren es 1,537 Cent pro Kilowattstunde). All das soll für fünf Jahre gelten, also bis einschließlich 2028.
Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Verlängerung der Strompreiskompensation, die aktuell für etwa 350 Unternehmen gilt, die besonders stark vom internationalen Wettbewerb betroffen sind. Hinzu kommt, dass der Wegfall des sog. Selbstbehalts erweitert werden soll. Und besonders stromintensive Unternehmen, zu denen rund 90 Unternehmen in Deutschland gehören, dürfen sich über die Ausweitung der Regelung zum „Super-Cap“ freuen, der die anzusetzenden CO2-Kosten des Unternehmens auf 1,5 Prozent der Bruttowertschöpfung begrenzt.


Wann kommt nun das Strompreispaket?

Hinter dem Vorhaben steht aber noch ein Fragezeichen. Denn das bisherige Paket ist vorerst nur eine Einigung zwischen Bundeskanzleramt, dem Wirtschaftsministerium und dem Finanzministerium. Der Bundestag muss diesen Plänen noch zustimmen. Wann das genau sein soll, ist allerdings noch nicht klar. Fest steht aber, dass im Falle der Zustimmung des Bundestags zum Paket dessen Entlastungen bereits ab 2024 gelten sollen.