Nach vielen erfolgreichen Jahren als Unternehmerin oder Unternehmer und ebenso vielen Herausforderungen und Entbehrungen kommt irgendwann die Zeit die Arbeit ruhen zu lassen und alles etwas ruhiger angehen zu lassen. Bevor es aber so weit ist muss noch ein wichtiges Thema in Angriff genommen werden: die Regelung der Nachfolge. Denn gerade als Gründerin und Gründer fällt es oft schwierig jemand passendes dafür zu finden. Wenn das Unternehmen jemand aus der eigenen Familie übernimmt, gestaltet sich die Nachfolgeregelung noch verhältnismäßig einfach. Was aber, wenn es da niemanden gibt? Dann muss eine außenstehende Person gefunden werden. Aber wie müssen Sie in so einem Fall vorgehen? Wie können Sie sicher sein, dass diese Person das Unternehmen in Ihrem Sinne fortführt? Wir zeigen Ihnen, wie Sie für Ihr Unternehmen mühelos die Nachfolge meistern.


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Nachfolge gesucht! Viele Unternehmen sind auf der Suche

Im Jahr 2018 hat das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn eine Studie veröffentlicht, nach der bis 2022 rund 150.000 Unternehmen mit beinahe 2,5 Millionen Beschäftigten eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger suchen. In Nordrhein-Westfalen müssen bis 2026 fast 40.000 Unternehmen die Nachfolge regeln – so viele wie sonst nirgends in Deutschland. Wenn Sie also Ihre Unternehmensübergabe in den nächsten Jahren planen müssen: Sie sind in guter Gesellschaft.


Insbesondere Familienunternehmen setzen bei der Übergabe auf ihre Familie. Denn tatsächlich findet sich in mehr als der Hälfte der Fälle eine Nachfolgering oder ein Nachfolger innerhalb der Familie. Bei etwa 20 Prozent der Familienunternehmen übernimmt jemand aus der Belegschaft das Unternehmen und in den restlichen rund 30 Prozent wird das Unternehmen an jemand Externes übergeben. In Zahlen ausgedrückt: in etwa 45.000 Fällen wird jemand außerhalb der Familie und des Unternehmens für die Nachfolge gesucht. Wenn jemand Externes gefunden werden muss, ist die Planung und Vorbereitung zeitintensiver, da man die geeignete Person erst finden muss.


Nachfolge planen: So gehen Sie vor

In der Regel wird die Nachfolge des eigenen Unternehmens gut im Vorfeld geplant und wird nicht in einer Hauruck-Aktion abgewickelt. Es ist deshalb gut, wenn Sie strategisch klug vorgehen. Zwar ist es auch möglich innerhalb weniger Monate die Nachfolge zu regeln, allerdings ist das die Ausnahme. Meistens dauert es länger.


Viele Faktoren beeinflussen den Zeitpunkt für die Unternehmensübergabe, etwa Ihr Alter, die Entwicklung Ihres Unternehmens oder Ihre familiären Verhältnisse. Im Idealfall übergeben Sie Ihr Unternehmen in einer Hochphase bzw. wenn damit zu rechnen ist, dass sich das Geschäft positiv entwickelt. Insbesondere wenn Sie jemand Externes für die Nachfolge finden müssen, ist das ein wichtiger Punkt, denn nur die wenigsten sind gewillt das Risiko einzugehen ein Unternehmen zu übernehmen, das vor Schwierigkeiten steht.


Natürlich stehen beim Regeln der Nachfolge auch Ihre Interessen beziehungsweise Ihre Ziele im Vordergrund – sowohl die unternehmerischen als auch die privaten. So wollen Sie vermutlich, dass das Unternehmen weiterhin erfolgreich bleibt und in Ihrem Sinne weitergeführt wird, insbesondere wenn Sie das Unternehmen aufgebaut haben. Außerdem möchten Sie sich auch finanziell absichern, weshalb der Preis eine Rolle spielt. Wenn jemand aus der Familie die Nachfolge antritt, ist es wichtig darauf zu achten, dass alle Familienmitglieder gerecht behandelt werden, damit es zu keinen Streitigkeiten kommt. Auch der steuerliche Aspekt spielt für viele eine Rolle, da unter gewissen Voraussetzungen das Unternehmen steuerfrei übergeben werden kann.


Die Planung der Nachfolgeregelung beginnt in der Regel damit, dass Sie eine Bestandsaufnahme Ihres Unternehmens durchführen. Hier stellen Sie alle relevanten Firmeninformationen zusammen, unter anderem den Firmen- und Finanzstatus, eine Stärken- und Schwächenanalyse, die Unternehmensziele sowie ein Anforderungsprofil der Nachfolgerin oder des Nachfolgers. Ist die Bestandsaufnahme geglückt, sollten Sie die Ziele für die Übergabe definieren, etwa zu welchem Zeitpunkt Sie konkret das Unternehmen übergeben wollen oder welche strukturellen Änderungen des Unternehmens es geben soll. Hier sollten bestmöglich alle Beteiligten involviert sein, um gemeinsam die wichtigsten Ziele zu definieren. Anschließend ist es wichtig, dass einen konkreten Plan mit den wichtigen Schritten vorbereiten. Hier geht es etwa um Übergabemodalitäten oder rechtliche und steuerliche Fragen zur Übergabe. Dann bleibt nur noch eines zu tun: die Nachfolge durchzuführen, wobei das Finden der geeigneten Kandidatin oder des geeigneten Kandidaten hier im Fokus steht.


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Wert und Kaufpreis für Ihr Unternehmen ermitteln

Dieser Punkt setzt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Denn welchen Wert hat das eigene Unternehmen tatsächlich und zu welchem Preis kann ich es effektiv verkaufen? Denn häufig verbinden Unternehmerinnen und Unternehmer verständlicherweise auch Emotionen mit ihrem eigenen Unternehmen. Das kann dazu führen, dass man den Unternehmenswert nicht mit einem objektiven Blick ermittelt und keinen passenden Kaufpreis festsetzt. Es gibt aber auch noch andere Faktoren, die sich auf den Preis auswirken. Zu diesen zählt unter anderem die Angebots- und Nachfragesituation, das Wettbewerbsumfeld oder unternehmensspezifische Stärken und Schwächen.


Deshalb ist es sinnvoll das Unternehmen frühzeitig bewerten zu lassen. Nicht nur dafür, sondern bei der gesamten Planung, der Strategieentwicklung und der Durchführung der Nachfolge können Sie auf die Erfahrung der Expertinnen und Experten der Volksbank in Südwestfalen setzen. Außerdem können Sie mit der VR NachfolgeBeratung eine geeignete Nachfolgerin oder einen geeigneten Nachfolger außerhalb der Familie finden. Denn es ist wichtig, dass Sie von Anfang an jemanden mit im Boot haben, die oder der Sie berät und Ihnen Tipps geben und zwangsläufig aufkommende Fragen beantworten kann. So stellen Sie sicher, dass die Nachfolge unkompliziert geregelt wird, das Unternehmen in Ihrem Sinne weitergeführt wird und Sie endlich den wohlverdienten Ruhestand genießen können.


Bildquellen:
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