Sie planen, in ein energiesparendes Gebäude zu investieren? Dann profitieren Sie nicht nur von dauerhaft niedrigeren Energiekosten, sondern können für Ihr Vorhaben die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen.


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Diese ersetzt seit dem 1. Juli 2021 alle älteren Förderprogramme der KfW und fördert mit Kreditbeträgen und/oder Tilgungszuschüssen die energetische Komplettsanierung oder den energieeffizienten Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Gut für Sie: Es spielt keine Rolle, wie groß Ihr Unternehmen ist – auch Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Privatkunden können gefördert werden.


Förderungszuschüsse – das müssen Sie beachten

Sie ziehen eine Förderung durch die BEG in Erwägung? Dann sollten Sie frühzeitig die Volksbank SWF in Ihre Überlegungen einbinden. Nur so können die Rahmenbedingungen diskutiert und Fehler vermieden werden. Außerdem wird ermittelt, ob und in welcher Höhe diese Maßnahmen förderfähig sind. Auch wichtig: Sie müssen verpflichtend einen Energieeffizienz-Experten für alle Maßnahmen einbinden – außer Sie planen nur eine energetische Sanierung einer Heizungsanlage als Einzelmaßnahme. In diesem Fall reicht ein Fachunternehmen als Gutachter aus.


Besondere Förderung für Betroffene der Hochwasserkatastrophe

Ihr Gebäude wurde durch das Hochwasser im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Juli 2021 beschädigt oder zerstört? In diesem Fall unterstützt Sie die BEG zusätzlich bei dem Wiederaufbau. Das bedeutet: Wenn die neuen Gebäude nach einer energetischen Einzelmaßnahme sowie Komplettsanierung einen höheren energetischen Standard im Vergleich zum Ursprungszustand des zerstörten bzw. beschädigten Gebäudes aufweisen, unterstützt Sie die BEG mit Tilgungszuschüssen und/oder Kreditbeträgen. Auch wenn Sie schon andere Hilfen in Anspruch genommen haben, können Sie die Förderung der BEG verwenden. In diesem Fall wird die Förderung nur so weit gekürzt, dass zusammen mit der weiteren Hilfsmaßnahme eine Förderquote von 80 % (im Härtefall bis zu 100 %) nicht überschritten wird.


Alle weiteren Informationen zur BEG wie Förderrichtlinien und Antragsformulare finden Sie auf der Website der KfW/auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.