Um nachhaltiger und gesünder zu leben, spielt die Landwirtschaft eine tragende Rolle. Und tatsächlich nimmt der Anteil an ökologisch genutzter landwirtschaftlicher Fläche in Deutschland zu: 2015 wurden 6,5 Prozent ökologisch bewirtschaftet, 2020 waren es bereits 10,3 Prozent. Auch immer mehr landwirtschaftliche Betriebe stellen auf Öko um: 2020 waren es über 35.000 bzw. 13,5 Prozent aller Landwirtschaftsbetriebe. Sie wollen den Trend nicht verpassen und auch nachhaltige Landwirtschaft betreiben? Oder Sie betreiben bereits nachhaltige Landwirtschaft, wollen aber wissen, welche Förderungen für Sie in Frage kommen? Wir haben sie Ihnen zusammengestellt.


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Förderung der Beratung für die Umstellung auf nachhaltige Landwirtschaft

Wenn Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieb konventionell führen und auf Öko-Anbau wechseln möchten, ist es sehr empfehlenswert, dass Sie sich beraten lassen. Denn es gibt viele Dinge zu beachten. Da der Bund den Ausbau der ökologischen Landwirtschaft fördert, lässt er Sie hier nicht im Stich. Denn die Beratung wird mit 50 Prozent der Beratungskosten bis maximal 4.000 Euro gefördert. Den Antrag für den Beratungszuschuss können Sie vorerst noch bis zum 30. Juni 2023 einreichen.


Darüber hinaus gibt es auch vom Land Nordrhein-Westfalen eine Förderung für einzelbetriebliche Beratung. Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt und beträgt zwischen 80 und 100 Prozent der Beratungskosten, maximal allerdings 1.500 Euro je Beratungsmodul. Folgende Beratungsmodule werden gefördert:



  • Düngeberatung/Optimierung der einzelbetrieblichen Nährstoffbilanz

  • Biologischer Pflanzenschutz mit Nützlingen/Beratung zum biologischen Pflanzenschutz

  • Anbau und Verwertung von Leguminosen

  • Nachhaltige und tiergerechte Haltung von Schweinen, Geflügel und Rindern

  • Vermeidung von Nährstoffüberhängen durch Fütterungsstrategien und Haltungsmanagement

  • Naturschutz und Landschaftspflege,

  • Ökologischer Landbau


Die Anträge müssen bis zum 15. Januar, 15. April, 15. Juli oder 15. Oktober jeden Jahres an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gestellt werden.


Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) für eine nachhaltige Landwirtschaft

Grundlage des AFP ist die EU-Verordnung Nr. 1305/2013. Ziel dieser Förderung ist es die Landwirtschaft wettbewerbsfähiger, nachhaltiger, umwelt- und klimaschonender, tiergerechter multifunktionaler und gegenüber witterungsbedingten Risken vorbeugender zu machen. Gefördert werden u.a. die Errichtung oder Modernisierung von Ställen, der Kauf von neuen Anlagen der Innenwirtschaft oder Maßnahmen zur Energieeinsparung.


Die Förderung wird immer als Zuschuss gewährt. Mit diesen Beträgen können Sie rechnen:


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Mehr nachhaltige Landwirtschaft mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds

Mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds soll die Entwicklung des ländlichen Raums gefördert werden. Dabei spielt die nachhaltige Landwirtschaft eine bedeutende Rolle. Denn es wird nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft insgesamt gefördert, sondern ein Augenmerk liegt vor allem auch auf der Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie des Klimaschutzes. Unter anderem der ökologische bzw. biologische Landbau sowie Maßnahmen zum Tierschutz werden mitfinanziert.


Folgende Obergrenzen gelten für die Beteiligung des Landwirtschaftsfonds:



  • 53 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben in stärker entwickelten Regionen

  • 63 bzw. 75 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben in Übergangsregionen

  • 85 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben in weniger entwickelten Regionen


Ursprünglich hätte der Fonds Ende 2020 auslaufen sollen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde das Programm allerdings bis zum 31.12.2022 verlängert.


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Förderung der nachhaltigen Landwirtschaft der Rentenbank

Darüber hinaus bekommen Sie bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank im Rahmen des Programms „Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ noch bis zum 30. Juni 2023 besonders zinsgünstige Darlehen von bis zu zehn Millionen Euro für Ihre Vorhaben. Das gilt allerdings nur, wenn Sie Ihren Betrieb nachhaltiger und effektiver machen möchten. Damit können Sie folgende Vorhaben finanzieren:



  • Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz

  • Investitionen zur Minderung von Emissionen

  • Gemeinschaftlicher Maschinenkauf

  • Investitionen in den ökologischen Landbau

  • Investitionen zur Verbesserung der Tierhaltung

  • Investitionen in die Verarbeitung und Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Produkten


Wenn Sie auf Ihrem Hof außerdem nachhaltige Energie, beispielsweise mittels Biogasanlage, Photovoltaik, Windkraftanlage oder Wasserkraft, erzeugen wollen, können Sie den Förderkredit „Energie vom Land“ der Rentenbank beantragen. Auch hierfür stehen Ihnen zinsgünstige Darlehen von bis zu zehn Millionen Euro zu Verfügung.


Die Förderungen können Sie direkt bei Ihrer Volksbank in Südwestfalen beantragen. Hier werden Sie ausführlich und individuell beraten. Bei der genossenschaftlichen Beratung können Sie sich außerdem darüber informieren lassen, ob für Ihr Vorhaben auch andere Programme der Rentenbank in Frage kommen, etwa das Programm „Landwirtschaft – Wachstum“ oder die Förderung „Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz“.


Daneben gibt es von der Landwirtschaftlichen Rentenbank auch eine Zuschussvariante im Rahmen des Programms „Investitionsförderung”. Diese erhalten Sie, wenn Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieb besonders nachhaltig bewirtschaften und deshalb in modernste Technik investieren müssen. Das wäre etwa der Fall, wenn Sie ein Gerät zur mechanischen Unkrautbekämpfung einsetzen wollen. Die Zuschusshöhe ist begrenzt und wird nur in Verbindung mit einem Programmdarlehen der Rentenbank vergeben. Diese Begrenzungen gibt es:



  • Maximal 10 Prozent bzw. 10.000 Euro der förderfähigen Investitionssumme für immaterielle Vermögenswerte oder allgemeine Aufwendungen

  • Das gesamte förderfähige Investitionsvolumen beträgt maximal eine Million Euro je Zuwendungsempfänger:in

  • Maximal 250.000 Euro pro landwirtschaftlichem Unternehmen und Investitionsvorhaben

  • Maximal 100.000 Euro für gewerbliche Unternehmen und Investitionsvorhaben


KfW-Förderungen für erneuerbare Energien

Auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau können Sie für Ihre Investitionen in die erneuerbare Stromerzeugung ein zinsgünstiges Darlehen beantragen. Förderfähig sind im Rahmen des Programms „Erneuerbare Energien Standard“ bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, maximal jedoch 50 Millionen Euro pro Vorhaben.


Daneben gibt es noch das Programm „Erneuerbare Energien Premium“, mit dem Sie Investitionen in größere Anlagen zur Nutzung von Wärme aus nachhaltigen Energiequellen tätigen können. Maximal erhalten Sie ein Darlehen in Höhe von 25 Millionen Euro pro Jahr.


Wie bei der Rentenbank beantragen Sie die KfW-Kredite auch bei Ihrer Volksbank in Südwestfalen.


Förderung der Energieeffizienz vonseiten des Bundes

Sie sehen: Deutschland ist es wichtig, dass die Landwirtschaft energieeffizienter wird. Deshalb gibt es auch Förderungen in Form von Darlehen oder Zuschüssen, die Sie direkt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen können.Sie sehen: Deutschland ist es wichtig, dass die Landwirtschaft energieeffizienter wird. Deshalb gibt es auch Förderungen in Form von Darlehen oder Zuschüssen, die Sie direkt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen können.


In diesem Programm gibt es einen Teil A und einen Teil B. Während mit Teil A die landwirtschaftliche Erzeugung und der Wissenstransfer gefördert werden, wird mit Teil B des Förderprogramms die Erzeugung erneuerbarer Energien unterstützt.


Bei Teil A wird etwa die Beratung hinsichtlich der CO2-Einsparung gefördert wie auch beispielsweise die Elektrifizierung von Landmaschinen. Je nach Maßnahme fällt die Höhe anders aus. Für die Beratung erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent, maximal allerdings 7.000 Euro der förderfähigen Netto-Beratungskosten. Investitionen wiederum werden mit bis zu 40 Prozent gefördert - maximal aber 500.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben.


Bei Teil A wird etwa die Beratung hinsichtlich der CO2-Einsparung gefördert wie auch beispielsweise die Elektrifizierung von Landmaschinen. Je nach Maßnahme fällt die Höhe anders aus. Für die Beratung erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent, maximal allerdings 7.000 Euro der förderfähigen Netto-Beratungskosten. Investitionen wiederum werden mit bis zu 40 Prozent gefördert - maximal aber 500.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben.


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Förderungen für die nachhaltige Forstwirtschaft

Der größte Anteil des Nadelrundholzes in Nordrhein-Westfalen wird in Südwestfalen geerntet. Kein Wunder also, dass es hier besonders viele Forstwirtschaftsbetriebe gibt. Und die Forstwirtschaft kann auch nachhaltig sein, weshalb es die Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” gibt.


Im Förderbereich 5 geht es hierbei um das Forsten. Er gliedert sich in sechs Maßnahmengruppen, wobei für die Förderung einer nachhaltigen Forstwirtschaft hauptsächlich folgende relevant sind:



  • A. Naturnahe Waldbewirtschaftung: Ziel ist es, durch eine nachhaltige Waldbewirtschaftung die Waldfunktion sicherzustellen. Geförderte Maßnahmen hierbei sind beispielsweise die Wiederherstellung standortgerechter Laubbaum- und Mischbestände, die Bodenschutzkalkung oder Vorarbeiten wie Untersuchungen oder Standortgutachten. Die Förderung erfolgt mit Zuschüssen und die Höhe variiert je nach Maßnahme und beträgt zwischen 30 und 90 Prozent der Investitionssumme.

  • D. Erstaufforstung: Ziel ist es, Wald unter Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzter Fläche neu anzulegen. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt bis zu 100 Prozent der Ausgaben.

  • E. Vertragsnaturschutz im Wald: Ziele dieser Maßnahme sind der Schutz, der Erhalt sowie die Wiederherstellung von Lebensräumen im Wald lebender Tier- und Pflanzenarten und die Verbesserung des Waldökosystems. Gefördert werden hierbei die Bewirtschaftung, die Pflege oder der forstwirtschaftliche Nutzungsverzicht der Fläche. Auch in diesem Fall wird die Förderung in Form von Zuschüssen gewährt. Die Höhe richtet sich hierbei nach den zu erwarteten Einkommensverlusten sowie nach den Zusatzkosten.


Große Bandbreite an Förderungen für nachhaltige Landwirtschaft

Es gibt eine große Bandbreite an finanzieller Unterstützung, wenn Sie Ihren bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb nachhaltiger aufstellen möchten. Ob zinsgünstige Darlehen oder Zuschussvarianten – Förderungen für nachhaltige Landwirtschaft sorgen dafür, dass es den Tieren besser geht, die Böden nachhaltig genutzt werden, Maschinen effizienter arbeiten und dabei weniger CO2 ausstoßen.


Bei all diesen Vorhaben berät Sie Ihre Volksbank in Südwestfalen. Machen Sie noch heute einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater aus.