Gesetzesänderungen für Unternehmen fallen 2023 überdurchschnittlich aus. Neben neuen Bestimmungen für den Mindestlohn und die Tarifverträge sowie der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ändert sich auch einiges für die Unternehmen selbst. Wir geben Ihnen eine Übersicht auf das kommende Jahr und zeigen, worauf Sie achten müssen.


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Energieeinsparverordnung: Was für Unternehmen seit dem 1. September gilt

Seit dem Krieg in der Ukraine ist die Energieversorgung knapp. Die Bundesregierung ruft daher schon länger zum Energiesparen auf und greift seit dem 1. September 2022 auf eine Verordnung zurück. Davon sind neben Privatpersonen auch Wirtschaftsunternehmen betroffen.


Arbeitsplätze in öffentlichen Gebäuden sollen zum Stromsparen nur noch auf höchstens 19 Grad beheizt werden, insofern die dortige Arbeit leicht und überwiegend im Sitzen ausgeführt wird. Bei leichten Jobs im Stehen oder Gehen ist eine Obergrenze von 18 Grad vorgesehen, für mittelschwere Tätigkeiten im Stehen oder Gehen 16 Grad, und für körperlich schwere Tätigkeiten sogar nur 12 Grad. Flure beziehungsweise Durchgangsbereiche sollen – wenn es aus sicherheitstechnischen Gründen zulässig ist – gar nicht mehr beheizt werden. Warmwasser darf durch Boiler oder Durchlauferhitzern erzeugt werden.


Darüber hinaus dürfen Ladentüren und Eingangssysteme bei beheizten Räumen im Einzelhandel nicht mehr dauerhaft geöffnet bleiben, es sei denn, es handelt sich um einen Fluchtweg.


Mit dem Lieferkettengesetz und dem Verpackungsgesetz sollen Menschenrechte und Umwelt geschützt werden

Ab Januar 2023 sollen mit dem Lieferkettengesetz Menschenrechte und ethische Grundsätze gewahrt werden. Unternehmen müssen fortan gewährleisten, dass sie nicht (mehr) mit Lieferanten zusammenarbeiten, die Menschenrechte verletzen, Kinderarbeit betreiben oder gegen Arbeitssicherheit und dem Umweltschutz verstoßen. Erfolgt das nicht, drohen gegebenenfalls hohe Bußgelder.


Wenn Sie aber einige Maßnahmen ergreifen, sind Sie auf der sicheren Seite. Mithilfe eines wirkungsvollen Risikomanagements können Sie in einem nachgewiesenen Fall von Menschenrechtsverletzungen später beweisen, dass Sie sich angemessen um die Einhaltung des Lieferkettengesetzes bemüht haben. Dabei können Sie auf Tools und Softwares zurückgreifen, die mit Risikoanalysen schnell und einfach die vorhandenen Risiken erkennen und auf deren Grundlage entsprechende Maßnahmen ergreifen.


Auch das Verpackungsgesetz 2023 appelliert an der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen: In Zukunft sollen Restaurants, Lieferdienste und Caterer für Speisen und Getränke zum Mitnehmen Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern anbieten. Lediglich Imbisse und Kleinbetriebe mit einer maximalen Verkaufsfläche von 80 Quadratmetern und nicht mehr als fünf Beschäftigten sind von diesem Gesetz bisweilen ausgenommen.


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Änderungen für Angestellte: Mindestlohn, Tarifvertrag, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

2023 bleibt der gesetzliche Mindestlohn zunächst bei 12 Euro brutto pro Stunde. Eine erneute Erhöhung ist nämlich erst wieder 2024 zu erwarten, wenn die Mindestlohnkommission das im Laufe des nächsten Jahres verabschiedet hat. Dafür erhalten 2023 aber schon Beschäftigte in der Pflege eine schrittweise Mindestlohnerhöhung. Ende beziehungsweise im Dezember 2023 soll er dann auf 18,25 Euro steigen. Ihr Urlaubsanspruch soll sich zudem 2023 und 2024 um neun Tage erhöhen – durchgebracht wurde dieses Vorhaben aber bislang noch nicht. Über Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst wird ab kommenden Januar verhandelt.


Eine weitere Änderung kommt 2023 ebenfalls zum Tragen: Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre AU nicht mehr zur Post bringen, um sie zur Arbeitgeberin oder zum Arbeitgeber zu schicken. Die automatisierte Übertragung der Krankmeldung erfolgt dann nicht mehr – wie momentan – nur zur Krankenkasse, sondern auch zum Betrieb.


Unternehmen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Weiterbildung während der Kurzarbeit besuchen, profitieren ebenfalls: Bis zum 31. Juli 2023 erhalten sie die Hälfte der Ausgaben für zusätzliche Workshops, Seminare und Fortbildungen durch die Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Allerdings nur, wenn die Weiterbildung erst gestartet ist, wenn die Kurzarbeit angelaufen ist. Außerdem muss die Weiterbildung selbst im Rahmen des Aufstiegsförderungsgesetzes stattfinden, länger als 120 Stunden andauern und eine Zulassung nach dem Sozialgesetzbuch aufweisen. Je nach Betriebsgröße werden zudem deren Lehrkosten in Höhe von 15 bis 100 Prozent erstattet.


Nicht nur, aber sicher auch aufgrund der Energiekrise und des Krieges in der Ukraine, sollen Wirtschaftsunternehmen mit den neuen Regelungen in Zukunft erkennbar mehr an ihre gesellschaftliche Verantwortung erinnert werden. So sollen sie zum einen eine größere Rücksicht auf die Einhaltung der Menschenrechte und des Arbeitnehmerschutzes nehmen und zum anderen die Umwelt mit alternativen Produkten entlasten.