Das Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen.


Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Der Zuschuss ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm. Mit diesem Programm unterstützt das BMWK die Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden.