Warum Weiterbildungen wichtig sind und welche Förderungen Arbeitgebende beantragen können

Lebenslanges Lernen ist in Zeiten immer kürzer werdender Innovationszyklen und höherer Informationsdichte ein wichtiger Qualifizierungsfaktor. Im Industriestandort Südwestfalen, der zusätzlich mit einem starken Bildungssektor punktet, sind die äußeren Faktoren für Weiterbildungen ideal. Diesen Standortfaktor sollten Arbeitgebende für sich zu nutzen wissen.


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Weiterbildung als Zufriedenheitsfaktor

Mitarbeitende, die sich weiterbilden, haben im Unternehmen mehr Entwicklungsmöglichkeiten und Erfolgschancen. Das trägt dazu bei, dass sie sich stärker wertgeschätzt fühlen, wodurch wiederum die Bindung an ihre Arbeitgebenden steigt. Eine echte Win-Win-Situation. Richtig eingesetzt, kann Weiterbildung als Faktor erfolgreicher Personalpolitik die Personalabteilung entlasten. Denn statt hochqualifiziertes Personal finden und neu einstellen zu müssen, kann sie sich auf die Entwicklung von Bestandsmitarbeitenden fokussieren. So profitieren Arbeitgebende, die stets für die Wünsche ihrer Mitarbeitenden, die sich durch Weiterbildung im Unternehmen weiterentwickeln wollen, offen sein.


Weiterbildungsurlaub Arbeitnehmende

Der Gesetzgeber hat diese Entwicklung erkannt und sichert Arbeitnehmenden daher einen Anspruch auf Weiterbildungsurlaub zu. Dieser Anspruch beträgt in Nordrhein-Westfalen fünf Tage pro Kalenderjahr (für Beschäftigte in Vollzeit, ansonsten abschlagsweise entsprechend der Arbeitszeit) und kann bei Bedarf auch auf für zwei Jahre auf zehn Kalendertage am Stück kumuliert werden. Die Arbeitgebende haben in dieser Zeit den Lohn fortzuzahlen, sind aber nicht verpflichtet, die Kosten für die Bildungsmaßnahmen zu tragen. Eine weitere Voraussetzung: Die geplante Fortbildungsmaßnahme und/oder dessen Anbietende müssen gemäß des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (kurz: AWbG) als Bildungsurlaub anerkannt sein.


Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie ein Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten im Siegerland oder Märkischen Kreis sind, haben Ihre Beschäftigten Glück: Denn dann können Sie im Zeitraum eines Kalenderjahres bis zu zehn Bildungsschecks über je bis zu 500 Euro für Weiterbildungsmaßnahmen in Ihrer Belegschaft erhalten. Fördervoraussetzungen sind:



  • Der Sitz oder die Arbeitsstätte Ihres Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen

  • Ihr Unternehmen muss weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben

  • Pro Kalenderjahr kann maximal ein Bildungsgutschein je Mitarbeiter:in abgerufen werden

  • Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden erhalten keinen betrieblichen Bildungsscheck


Die Höhe der Förderung richtet sich dabei nach den Gesamtkosten der Fördermaßnahme und beträgt 50 Prozent von deren Gesamtkosten aber immer maximal 500 Euro. Den Bildungsscheck erhalten Sie dabei nach einem persönlichen Beratungsgespräches in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen, wobei eine vorherige Anmeldung möglich ist. Alle nötigen Informationen dazu finden Sie hier.


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Zuschuss für Weiterbildungen in Kurzarbeit

Auch der Bund hält Förderungen für Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen wollen, bereit. Darüber können Sie für Mitarbeitende, die sich in Kurzarbeit befinden, eine Teilübernahme von Weiterbildungskosten beantragen. Diese Vergünstigungen wurde im Rahmen des Beschäftigungssicherungsgesetz im Zuge der Coronamaßnahmen von der Bundesregierung beschlossen und gelten bis zum 31. Juli 2023.


Sie sind sehr umfassend: So erhalten Arbeitgebende, die ihren Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglichen, 50 Prozent der ansonsten allein durch die Arbeitgebenden zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Die Voraussetzungen: Die Weiterbildung muss während der Kurzarbeit begonnen werden, Weiterbildungsträger und -maßnahmen müssen nach dem SGB III zugelassen sein und die Maßnahme muss entweder länger als 120 Stunden dauern oder nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz durchgeführt werden. Letzteres wird beispielsweise durch eine konsekutive Weiterbildung, beispielsweise zur / zum Meister:in, Techniker:in oder Fachwirt:in gewährleistet. Gerade die Weiterbildung zum Techniker dürfte für viele Arbeitnehmende in Südwestfalen einen echten, attraktiven Karrieresprung bedeuten.


Aber auch die Lehrgangskosten für Weiterbildungen können im Rahmen des Beschäftigungssicherungsgesetzes erstattet werden. Die Höhe des Zuschusses staffelt sich nach der Betriebsgröße:



  • weniger als 10 Beschäftigte: 100 Prozent

  • 10 bis unter 250 Beschäftigte: 50 Prozent

  • 250 bis unter 2.500 Beschäftigte: 25 Prozent

  • 2.500 und mehr Beschäftigte: 15 Prozent.


Wird eine Weiterbildungsmaßnahme während der Kurzarbeit begonnen, so werden ihre Kosten auch über das Ende der Kurzarbeit hinaus erstattet. Ausgeschlossen von der Förderung ist jedoch die Teilnahme an solchen Maßnahmen, zu deren Durchführung der Arbeitgeber aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen verpflichtet ist.


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Darum sollten Sie Weiterbildung ermöglichen

Untersuchungen aus dem Personalwesen ergeben, dass geförderte Mitarbeitende zufriedener sind. Zusätzlich vergünstigen Maßnahmen von Bund und Land die Weiterbildung Ihrer Belegschaft derzeit so sehr wie nie. Das allein wäre schon Grund genug, Weiterbildung in Ihrem Unternehmen großzuschreiben. Allerdings kann es sich sogar zusätzlich für Sie auszahlen, wenn Sie Weiterbildung aus eigener Tasche bezuschussen. Denn Sie können über einzelne, für Ihre Mitarbeitenden besonders attraktive Maßnahmen, auch arbeitsvertragliche Zusatzklauseln heraushandeln. Beispielsweise können Sie vereinbaren, dass Mitarbeitende, deren Fortbildungskosten Sie übernehmen, sich für eine gewisse Zeit, beispielsweise für zwei Jahre, an Ihr Unternehmen binden. Kündigen sie dennoch innerhalb dieser Frist, müssen sie die Kosten zurückzahlen.


So können Sie Talente gleichzeitig fördern und an Ihr Unternehmen binden. Eine Entwicklung, von der neben den Mitarbeitenden auch Sie nachhaltig profitieren.